4. February 2012   • Impressum   • Kontakt

Auftragsauslegung

Ein ehemaliger Teilnehmer beschwerte sich über eine “höchst sonderbare Auftragsauslegung”.

Was war geschehen?

Anlässlich eines Seminars wurden wir vom Vorgesetzten des Teilnehmers gebeten, ihm (dem Teilnehmer) ein Feedback zu seiner Wirkung auf Andere zu geben. Dies kommunizierten wir dem Teilnehmer und fragten ihn mehrfach, ob er ein solches Feedback von uns haben will. Seine Antwort: “Ja. Ich bitte darum und bestehe sogar darauf.”

Nun, er hat sein Feedback erhalten (nebenbei erwähnt, ein Privatcoaching für das Andere viel Geld bezahlen). Und offensichtlich entsprach das von uns wahrgenommene Fremdbild nicht seinem Eigenbild.

Jetzt, nach Jahren, teilt er uns mit, dass er keinen Kontakt mehr zu uns will, wegen unserer “höchst sonderbaren Auftragsauslegung”.

Fassen wir mal zusammen:

Wenn einer das hört, was er hören will, ist es toll. Wenn dem nicht so ist, handelt es sich um eine “höchst sonderbare Auftragsauslegung”.

O.k., ich bin überzeugt, auch wir können auf weiteren Kontakt zu ihm verzichten …